Mit dem Kindschafts- und Namensrechtsänderungsgesetz 2013 wurde u.a. das verfahrensrechtliche Instrumentarium des Familiengerichts erweitert.
Den Familienrichter*innen werden in Angelegenheiten der Obsorge und des Rechts auf persönliche Kontakte Sozialarbeiter*innen, Psycholog*innen und Pädagog*innen in Form der Familiengerichtshilfe zur Seite gestellt. Die Familiengerichtshilfe wird im Auftrag des Gerichts tätig und ist an den gerichtlichen Auftrag gebunden. www.justiz.gv.at/home/justiz/familien--und-jugendgerichtshil...
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