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News > Jugendkriminalität durch Prävention und Therapie begegnen

Stellungnahme der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie zur diskutierten Herabsetzung der Strafmündigkeit

Wien (OTS) - In den letzten Tagen hat der Fall eines sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen, in den auch Täter involviert waren, deren Alter unterhalb der Strafmündigkeitsgrenze lag, die Öffentlichkeit beschäftigt. Die nun geforderte Diskussion über die Senkung des Strafmündigkeitsalters erscheint hier als vermeintlich logische Konsequenz.

Es verhält sich aber so, wie mit den meisten simplen Lösungen für komplexe Probleme: sie sind nicht zielführend und nachhaltig.

Es konnte in der Vergangenheit bereits wiederholt und eindeutig gezeigt werden, dass der abschreckende Effekt von Gefängnisstrafen im Sinne eines kriminalpräventiven Ansatzes nicht vorhanden ist. So wurde in einer großen dänischen Kohortenstudie nachgewiesen, dass die Senkung des Alters der Strafmündigkeit nicht zu einer Abnahme an Delikten im Bereich der Jugendkriminalität geführt hat. Was tatsächlich notwendig ist, um Jugendkriminalität zu verhindern, bleibt in der aktuellen Diskussion weitestgehend unbeachtet. Die Bekämpfung von Familienarmut, kriminalpräventive Maßnahmen im Schul-, Lehr- wie auch im Freizeitbereich ebenso wie ausreichende Mittel für die Kinder- und Jugendhilfe und für die therapeutische Behandlung psychischer Erkrankungen – sowohl im Bereich der kassenfinanzierten Psychotherapie als auch im Bereich, der kassenfinanzierten Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie angegangen werden müssen. Zudem muss sichergestellt werden, dass Inhaftierte Zugang zu kontinuierlicher psychotherapeutischer und psychiatrischer Behandlung haben. In dem Zusammenhang führt die ÖGKJP seit einigen Jahren eine Weiterbildung in forensischer Therapie und Begutachtung durch.

Durch die aktuelle Anpassung des Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetzes wurden zuletzt auch die Leistungen im Bereich der therapeutisch-forensischen Zentren durch die Anhebung der Deliktschwelle für Minderjährige in den Bereich des Gesundheitssystems verschoben. Dennoch kam es im Gesundheitssystem nicht zur Erweiterung der Kapazitäten. Es gäbe also genug sinnvolle Aktivitäten, um Jugendliche zu begleiten, die Straftaten begehen könnten. Alle diese Maßnahmen benötigen Finanzierung und den politischen Willen, sich mit belasteten und schwierigen Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft auseinanderzusetzen. Da in der gegenwärtigen Legislaturperiode kaum Initiativen in der Prävention und Therapie sowie der Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe zu sehen waren, müssen die jetzt getätigten Vorstöße als populistischer Debattenbeitrag gewertet werden, der weder den Opfern von vergangenen und zukünftigen Gewalttaten nutzen würde noch weitere Gewalttaten verhindern könnte.

Rückfragen & Kontakt:

Univ.Prof.Dr. Paul Plener, MHBA
Leiter der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Medizinische Universität Wien, Universitätsklinikum AKH
paul.plener@meduniwien.ac.at
T: +43 (0)1 40400 - 30115
https://oegkjp.at/

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Quelle: OTS0057 am 06.03.2024 10:15 Uhr


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