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Registrierung


Wenn Sie selbst Expert*in in einer der unten angeführten Berufsgruppen sind, finden Sie hier die Möglichkeit zur Registrierung. Bitte beachten Sie, dass eine Veröffentlichung in den angeführten Berufsgruppen nur mit Nachweis der entsprechenden Qualifikation möglich ist.

Zur Registrierung

Psychotherapie

Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag - Personen, die in der Psychotherapeut*innen-Liste des zuständigen Bundesministeriums als Psychotherapeut*in eingetragen sind (https://psychotherapie.ehealth.gv.at/)
- Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision mit Nachweis ihrer Ausbildungseinrichtung

Erforderlicher Nachweis:
Bestätigung aus der hervorgeht, dass Sie berechtigt sind, als Psychotherapeut*in mit dem Zusatz: in Ausbildung unter Supervision zu arbeiten
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) - Institutionen, die entsprechend dem Psychotherapiegesetz die Dienstleistung Psychotherapie anbieten
- Ausbildungseinrichtungen für Psychotherapie (Propädeutika und Fachspezifika)
- Ministeriell anerkannte Praktikumsstellen für die Psychotherapie-Ausbildung

Psychologie

Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag - Personen, die in die Liste des zuständigen Ministeriums als Klinische Psycholog*innen oder als Gesundheitspsycholog*innen eingetragen sind
- Personen, die ein in Österreich absolviertes oder nostrifiziertes Diplom- oder Masterstudium der Psychologie (300 ECTS) abgeschlossen haben

Erforderlicher Nachweis:
Bestätigung, aus der hervorgeht, dass Sie ein in Österreich anerkanntes oder nostrifiziertes Psychologie Diplom- oder Masterstudium (300 ECTS) absolviert haben, und den Nachweis darüber, dass Sie derzeit als Psychologe*in tätig sind;
Für Gesundheits- bzw. Klinische Psycholog*innen: Eintragung in die Liste der Gesundheits- bzw. Klinischen Psycholog*innen des zuständigen Bundesministeriums (unter Angabe der Eintragungsnummer).
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) Institutionen, die ausdrücklich psychologische Dienstleistungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften anbieten

Lebensberatung

Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag - Personen mit aufrechter Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (mit Angabe der GISA-Zahl)
- Lebensberater*innen in Ausbildung unter Supervision

Erforderlicher Nachweis:
für Lebens- und Sozialberater*innen ohne den Zusatz in Ausbildung unter Supervision:
aufrechte Gewerbeberechtigung (Gewerbeschein) für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (mit Angabe der GISA-Zahl);

Lebens- und Sozialberater*innen in Ausbildung unter Supervision:
- Nachweis über den Abschluss eines zertifizierten Lehrgangs für Lebens- und Sozialberatung;
oder
- Bestätigung des Ausbildungsinstituts, dass Berechtigung vorliegt die Bezeichnung „Lebens- und Sozialberater*in in Ausbildung unter Supervision“ zu führen
oder
- Bestätigung des Ausbildungsinstituts, dass bereits die Hälfte der Ausbildung zum*zur Lebens- und Sozialberater*in erfolgreich absolviert wurde. (Wir ersuchen um Ihr Verständnis, dass Bestätigungen über die Absolvierung einzelner Lehrveranstaltungen nicht als Nachweise gelten.)

Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) Institutionen, die ausdrücklich Lebens- und Sozialberatung als Dienstleistung entsprechend österreichischen gesetzlicher Vorschriften anbieten

Beratungsstellen

Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) 1. Es muss ein MEHRHEITLICH KOSTENLOSES Beratungsangebot geben.
2. Die Beratungsstelle darf NICHT gewinnorientiert arbeiten.
3. Die Beratungsstelle darf nicht (mehrheitlich) dem Zweck dienen,
KlientInnen für zu bezahlende Dienstleistungen (auch nicht für Dritte) zu akquirieren.

Sozialarbeit

Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag Personen, die eine in Österreich anerkannte Ausbildung im Bereich der Sozialarbeit (entweder eine Akademie für Sozialarbeit oder eine Fachhochschule für Sozialarbeit) erfolgreich absolviert haben,
und die derzeit in der Sozialarbeit tätig sind.
Achtung: Die bloße Tätigkeit im sozialen Bereichen oder in sozialen Berufen ist keine ausreichende Qualifikation für die Eintragung in dieser Berufsgruppe

Erforderlicher Nachweis:
Bestätigung, aus der hervorgeht, dass Sie eine in Österreich anerkannte Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit (entweder eine Akademie für Sozialarbeit oder eine Fachhochschule für Sozialarbeit) erfolgreich absolviert haben, und den Nachweis darüber, dass Sie derzeit in der Sozialarbeit tätig sind
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) Institutionen, die ausdrücklich Sozialarbeit als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten
Achtung: Die bloße Tätigkeit im sozialen Bereichen oder in sozialen Berufen ist keine ausreichende Qualifikation für die Eintragung in dieser Berufsgruppe

Mediation

Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag - Personen, die eine Mediations-Ausbildung absolviert haben
- Mediator*innen in Ausbildung unter Supervision

Erforderlicher Nachweis:
Bestätigung über den Abschluss einer Mediations-Ausbildung
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) Institutionen, die ausdrücklich Mediation als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten

Coaching

Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag Personen, die eine Coaching-Ausbildung (mit Schwerpunkt für Coaching im beruflichen Kontext) im Ausmaß von mindestens 100 Stunden absolviert haben

Erforderlicher Nachweis:
Bestätigung über den Abschluss einer Coaching-Ausbildung (mit Schwerpunkt für Coaching im beruflichen Kontext) im Ausmaß von mindestens 100 Stunden
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) Institutionen, die ausdrücklich Coaching als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten

Pädagogik

Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag Personen, die eine in Österreich anerkannte oder nostrifizierte mindestens sechssemestrige, öffentlich anerkannte pädagogische Ausbildung absolviert haben und die derzeit als Pädagog*in tätig sind

Erforderlicher Nachweis:
Bestätigung, aus der hervorgeht, dass Sie eine in Österreich anerkannte oder nostrifizierte mindestens sechssemestrige pädagogische Ausbildung erfolgreich absolviert haben, und den Nachweis darüber, dass Sie derzeit als Pädagog*in tätig sind
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) Pädagogische Institutionen, insbesondere Ausbildungseinrichtungen für Pädagogik

Lern- und Entwicklungstraining

Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag Personen, die eine spezielle Trainings-Ausbildung in einem der nachfolgenden Bereiche des absolviert haben:
Dyskalkulie, Legasthenie, Lern-Training (Lernen lernen), Lese-Training, Mind Mapping®, ReLeMaKo®, Sindelar

Erforderlicher Nachweis:
Ausbildungsbestätigung für Lern- und Entwicklungstraining in einem der nachfolgenden Bereiche: Dyskalkulie, Legasthenie, Lern-Training (Lernen lernen), Lese-Training, Mind Mapping®, ReLeMaKo®, Sindelar
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) Institutionen, die ausdrücklich Lern- und Entwicklungstraining anbieten, und in denen Personen arbeiten die über eine spezielle Trainings-Ausbildung in einem der nachfolgenden Bereiche absolviert haben:
Dyskalkulie, Legasthenie, Lern-Training (Lernen lernen), Lese-Training, Mind Mapping®, ReLeMaKo®, Sindelar

Kunsttherapie

Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag Personen, die eine Kunsttherapie-Ausbildung absolviert haben

Erforderlicher Nachweis:
Bestätigung über den Abschluss einer Kunsttherapie-Ausbildung
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) Institutionen, die ausdrücklich Kunsttherapie als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten

Musiktherapie

Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag Personen, die in der offiziellen Musiktherapeut*innen-Liste des zuständigen Bundesministeriums eingetragen sind

Erforderlicher Nachweis:
Eintragung in die offizielle Musiktherapeut*innen-Liste des zuständigen Bundesministeriums (unter Angabe Ihrer Eintragungsnummer)
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) Institutionen, die ausdrücklich Musiktherapie als Dienstleistung (gem. MuthG) anbieten


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