Allgemeine Inhalte (54)
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1. Berufsbezeichnung: Psychotherapeut/Psychotherapeutin
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Abgrenzung der Lebens- und Sozialberatung von der Behandlung psychischer Erkrankungen
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Allgemeines zur Psychotherapie
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Befähigungsprüfung für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (psychosoziale Beratung)
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Beratung vor einvernehmlicher Scheidung
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Das psychotherapeutische Erstgespräch
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Datenschutz
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Dynamische Gruppenpsychotherapie (DG)
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EWR-Psychologengesetz § 1: Qualifikationsnachweise aus dem EWR für Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie
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EWR-Psychologengesetz § 11: Schluß- und Vollzugsbestimmungen
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EWR-Psychologengesetz § 12a: Verarbeitung personenbezogener Daten
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EWR-Psychologengesetz § 2: Gleichgestellte Qualifikationsnachweise aus einem Drittland
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EWR-Psychologengesetz § 3a: EWR-Berufsanerkennung – Partieller Zugang
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EWR-Psychologengesetz § 6: Gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit, Sprachkenntnisse
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EWR-Psychologengesetz § 8: Vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen
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EWR-Psychologengesetz § 9: Lehrpersonen mit Qualifikation aus dem EWR
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EWR-Psychologengesetz §§ 13, 14 und 15
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EWR-Psychotherapiegesetz
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Existenzanalyse (E)
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Existenzanalyse und Logotherapie (EL)
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Geförderte Familienberatungsstellen
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Gestalttheoretische Psychotherapie (GTP)
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Gruppenpsychoanalyse / Psychoanalytische Psychotherapie (GP)
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Infos zu Migration/Flucht/Integration
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Integrative Gestalttherapie (IG)
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Jugendberatungsstellen
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Klientenzentrierte Psychotherapie (KP)
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Konzentrative Bewegungstherapie (KBT)
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Neuro-Linguistische Psychotherapie (NLPt)
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Person(en)zentrierte Psychotherapie (PP)
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Psychotherapie-Methoden
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PthG § 12. Anrechnung
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PthG § 13. Berufsbezeichnung
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PthG § 16a Dokumentationspflicht
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PthG § 16b Berufshaftpflichtversicherung
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PthG § 1a. Umsetzung von Unionsrecht
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PthG § 1b. Verarbeitung personenbezogener Daten
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PthG § 24 Verhältnis zu anderen Vorschriften
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PthG §§ 14, 15, 16. Berufspflichten des Psychotherapeuten
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PthG §§ 17, 18. Psychotherapeutenliste
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PthG §§ 20, 21, 22. Psychotherapiebeirat
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PthG §§ 25, 26. Übergangsbestimmungen
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PthG §§ 3, 4, 5. Psychotherapeutisches Propädeutikum
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PthG §§ 6, 7, 8. Psychotherapeutisches Fachspezifikum
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Systemische Familientherapie (SF)
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Überblick: Kosten der Psychotherapie
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Übergangsbestimmungen für die Ausbildung in Lebens- und Sozialberatung
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Wann macht Coaching Sinn?
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Was ist Coaching?
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Wegweiser Pädagogik
Kinderschutz-Zentrum Wien
Das Unabhängige Kinderschutz-Zentrum Wien bietet Hilfe und Beratung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.
Betroffene Kinder und Jugendliche können sich vertraulich an uns wenden und über ihre Probleme sprechen.
Gemeinsam suchen wir in Beratungsgesprächen nach Lösungen, um die Lage der Kinder und Jugendlichen zu verbessern.
Es besteht zudem die Möglichkeit, nach Gewalterfahrungen Psychotherapie zu erhalten.
Auch für Eltern, die sich bei der Erziehung ihrer Kinder überfordert fühlen und die Unterstützung suchen, gibt es schnell und unbürokratisch Gespräche- und Beratungsangebote.
Für Personen, die in ihrer beruflichen Praxis - als LehrerInnen, KindergartenpädagogInnen, SozialarbeiterInnen o. ä. - mit Gewaltproblemen konfrontiert sind, bieten wir Helferberatung und Supervision an.
Unsere Angebote sind kostenlos und vertraulich.
kinderschutz-wien.at
Rat auf Draht - 147
Die Notrufnummer Rat auf Draht bietet bereits seit 1987 eine wichtige Anlaufstelle bei Problemen, Fragen und in Krisensituationen für Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen.
Die Notrufnummer ist unter 147 ohne Vorwahl aus ganz Österreich rund um die Uhr, zum Nulltarif und anonym erreichbar.
Auch Eltern, Großeltern, Verwandte, Lehrkräfte und alle Bezugspersonen von Kindern und Jugendlichen können sich bei Fragen rund um die Erziehung an die Expert*innen von Rat auf Draht wenden.
www.rataufdraht.at
Schulpsychologie
Die Schulpsychologie steht als psychologische Beratungseinrichtung der Bildungsdirektion Schülerinnen und Schülern, Lehrenden sowie Erziehungsberechtigten und Leitungspersonen im österreichischen Schulwesen bundesweit zur Verfügung. Beratungsstellen gibt es in allen Bildungsregionen. Die Inanspruchnahme von schulpsychologischen Leistungen ist freiwillig, kostenlos und vertraulich.
www.schulpsychologie.at
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