»[...] Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor allen Formen von Gewalt. Auch Gewalt gegen wichtige Bezugspersonen – wie etwa die Mutter – ist Gewalt gegen das Kind. Daher hat das Bundesministerium für Justiz gemeinsam mit einer interdisziplinären Arbeitsgruppe einen neuen Kinderschutz-Leitfaden für Familienrichter:innen zum Umgang mit Gewalt in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren erarbeitet. [...]«
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