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"61. Bundesgesetz, mit dem das Familienberatungsförderungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Familienberatungsförderungsgesetz, BGBl. Nr. 80/1974, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 130/1997 und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2009, BGBl. I Nr. 3/2009, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 4 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Abweichend von Abs. 2 und entsprechend § 8 Abs. 3 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, BGBl. I Nr. 82/2005, in der jeweils geltenden Fassung, können Kosten für Maßnahmen zur Beseitigung von baulichen und sonstigen Barrieren zusätzlich in die Bemessung der Förderung einbezogen werden.“

2. In § 6 und § 8 wird die Wortfolge „Umwelt, Jugend und Familie“ durch die Wortfolge „Wirtschaft, Familie und Jugend“ ersetzt.

3. Dem Text des § 9 wird die Absatzbezeichnung „(1)“ vorangestellt; folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) § 4 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 61/2013 ist auf Maßnahmen anzuwenden, die ab 1. Jänner 2013 gesetzt und spätestens bis 31. Dezember 2015 abgeschlossen werden und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft.“ [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2013_I_61/...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 18.04.2013


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