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News > Im Zentrum für Beratung & Begleitung bietet ein multiprofessionelles Team Unterstützung in allen Lebenslagen: von Scheidungsberatung bis Psychotherapie.

"NÖ Nachrichten" Nr. 08/2013 vom 21.02.2013 Seite: 7 Ressort: AMSTETTEN

Extra Amstettner

" Freie Plätze für Therapie

Das Familienrecht „Neu“ ist am 1. Februar in Kraft getreten. Es bringt unter anderem Neuerungen im Bereich der Obsorge oder des Besuchsrechts. So kann ab jetzt zum Beispiel eine Beratung vom Richter angeordnet werden. Im Zentrum für Beratung und Begleitung in Amstetten können Beratungen und Mediation bei Scheidungen in Anspruch genommen werden. „Die Scheidungsberatung für Eltern und Kinder wird jetzt schon sehr stark frequentiert - und wir erwarten uns noch einen Anstieg“, erzählt Zentrumsleiterin Andrea Bruckner.

Immer mehr Kinder und Jugendliche nehmen psychotherapeutische Hilfe in Anspruch. Die Ursachen von seelischen Störungen und psychischen Krankheiten sind vielfältig: hohe Scheidungsraten, soziale Armut, Leistungsdruck und Mobbing in der Schule sind nur einige davon. Psychotherapie für Kinder auf Krankenschein gibt es bei der ÖO und NÖ Gebietskrankenkasse, der Betriebskrankenkasse Mondi und der Sozialversicherung der Bauern. Für Erwachsene gibt es ebenfalls Psychotherapie auf Krankenschein. „Für BVA -Versicherte sind gerade ein paar Plätze frei geworden“, informiert Bruckner.

Die Beratungsstelle in Amstetten bietet jedoch noch viel mehr Hilfe in belastenden Lebenssituationen. „Wir sind Partner für Familien und auch für die Schulen“, bekräftigt die Leiterin. So kann eine Lese-Rechtschreibschwäche bzw. Rechenschwäche von den Fachleuten mittels psychologischer Diagnostik festgestellt werden. Basierend darauf werden spezielle Trainingsprogramme erstellt. Deutschkurse für Kinder mit nicht deutscher Muttersprache boomen. „Im Jahr 2012 hatten wir alleine 20 Kurse laufen“, sagt Bruckner. Außerdem ist das Beratungszentrum des Hilfswerks in Amstetten wichtiger Partner des AMS für Jugendliche in der Arbeitsbegleitung."

Quelle: NÖ Nachrichten Nr. 08/2013 vom 21.02.2013 Seite: 7 Ressort: AMSTETTEN


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