"94. Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Seniorengesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über die Förderung von Anliegen der älteren Generation (Bundes-Seniorengesetz), BGBl. I Nr. 84/1998, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 52/2009, wird wie folgt geändert:
1. § 1 lautet:
„§ 1. Durch die in diesem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen sollen die Vertretung der Anliegen der älteren Generation gegenüber den politischen Entscheidungsträgern auf Bundesebene und die Beratung, Information und Betreuung von Senioren durch Seniorenorganisationen sichergestellt und Maßnahmen zur Wahrung und Weiterentwicklung der Lebensqualität von Senioren gefördert werden.“
2. In § 4 Abs. 1 wird die Zahl „34“ durch die Zahl „36“ ersetzt.
3. In § 4 Abs. 1 und 3, § 5 Abs. 1 und 2, § 6 Abs. 1 und 2, § 9, § 16, § 17, § 19 Abs. 4, § 20, § 24 Abs. 2, 4, 5 Z 3 und Abs. 6 sowie § 28 Z 1 und 2 wird der Ausdruck „soziale Sicherheit und Generationen“ jeweils durch „Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz“ ersetzt.
4. In § 4 Abs. 2 Z 4 werden der Ausdruck „auswärtige Angelegenheiten“ durch „europäische und internationale Angelegenheiten“, der Ausdruck „Bildung, Wissenschaft und Kultur“ durch „Wissenschaft und Forschung, des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Kultur“, das Wort „und“ nach dem Ausdruck „Technologie“ durch einen Beistrich und der Ausdruck „Wirtschaft und Arbeit“ durch „Wirtschaft, Familie und Jugend und des Bundesministers für Gesundheit“ ersetzt.
5. In § 5 Abs. 1 Z 1 wird der Ausdruck „im Amtsblatt der Wiener Zeitung“ durch „auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz“ ersetzt.
6. In § 6 Abs. 1 wird der Ausdruck „Seniorenbeirates“ durch den Ausdruck „Bundesseniorenbeirates“ ersetzt.
7. In § 8 wird die Absatzbezeichnung „Abs. 6“ durch die Absatzbezeichnung „Abs. 5“ ersetzt. [...]"
Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2012_I_94/...Quelle: www.ris.bka.gv.at 14.11.2012