Für die Mitgliedschaft im Österreichischen Bundesverband der MediatorInnen (ÖBM) müssen MediatorInnen folgende Kriterien erfüllen:
Abgeschlossenene, 3-semestrige Mediationsausbildung mit folgenden Anforderungen:
- 200 Ausbildungsstunden
- 30 Stunden Supervision (begleitend zur Ausbildung und zum Praxisfall)
- 30 Stunden Intervision (Peergroup) dokumentiert
- Mindestens ein Praxisfall im Rahmen der Ausbildung
- Selbsterfahrung nachgewiesen, mit einem Stundenausmaß von 20 Einzelstunden bzw. 50 Gruppenstunden, rückwirkend bis zu fünf Jahren ab Beginn der Ausbildung. Die Selbsterfahrung kann auch aufgeteilt zwischen Gruppen- und Einzelstunden absolviert werden.
- Mindestalter 28 Jahre
- Abschluss einer Berufshaftpflicht über den ÖBM oder selbst bei einer Versicherung, welche Mediation abdeckt.
- Nachweis des Bezugs zu den mediationsspezifischen Anwendungsgebieten durch Ausbildung und/oder berufsadäquate Erfahrung.
- Jährlicher Nachweis einer Fortbildung in der Mindestdauer von 10 Stunden.