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"Das Bundesministerium für Justiz führt die
  • Liste der Mediator:innen und die
  • Liste der Ausbildungseinrichtungen und Lehrgänge.
Mediation ist der freiwillige Versuch, mit einem fachlich ausgebildeten neutralen Vermittler die Kommunikation zwischen Streitparteien zu fördern und eine selbst verantwortete Lösung zu finden. Rechtsquelle ist das Zivilrechts-Mediations-Gesetz.

Nur die Befassung einer eingetragenen Mediatorin, eines eingetragenen Mediators
  • garantiert die Vertraulichkeit, weil eingetragene Mediator:innen über den Inhalt der Mediation nicht vor Gericht aussagen müssen;
  • bewirkt, dass während der Mediation Verjährungsfristen gehemmt sind."

Quelle: Bundesministerium für Justiz, 08/2022

Weitere Informationen zur Zivilrechtsmediation, Bestimmungen zur Eintragung in die Liste des Bundesministeriums für Justiz, etc. finden Sie unter den folgenden Links:


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Österreichischer Bundesverband für Mediation (ÖBM)

Der Österreichische Bundesverband für Mediation (ÖBM) ist mit rund 2.400 qualifizierten Mitgliedern die größte Fach- und Interessensvertretung für Mediation in Österreich und der EU.
www.oebm.at


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