- mindestens zwei Jahre Erfahrung nach Zertifizierung zur EMDR-Therapeutin/EMDR-Behandlerin
- Nachweis von mind. 300 Stunden EMDR-Therapie mit wenigstens 75 KlientInnen, (zwei videokontrollierte Behandlungsfälle oder Live-Supervisionen einer EMDR-Sitzung)
- zusätzliches Training, z. B. Supervisionskurs, bei einem für die EMDR-Ausbildung anerkannten Institut
- mindestens zehn Stunden Supervision der Supervisionsfähigkeiten
- mindestens zehn Stunden Co-Leitungen von EMDR-Supervisionsgruppen
- Erfüllung des Europäischen Kompetenzrahmens für EMDR-SupervisorInnen. Bei Ausbildungsbeginn vor dem 06. 03. 2017: Empfehlungsschreiben einer anerkannten EMDR-SupervisorIn
- Mitgliedschaft bei der EMDR Fachgesellschaft Österreich
Quelle: https://www.emdr-fachgesellsch... / vom 04.06.2019