Um in den Expertenpool Stressmanagement und Burnout-Prävention beim Fachverband Personenberatung und Personenbetreuung eingetragen zu werden, bedarf es folgender Nachweise:
- Nachweis über die aktive Gewerbeberechtigung für Lebens- und Sozialberatung (psychosoziale Beratung).
- Nachweis über den Abschluss des Fortbildungslehrganges für Lebens- und Sozialberater:innen (psychosoziale Beratung) für Stressmanagement und Burnout-Prävention (nach den Vorgaben des Fachverbandes Personenberatung und Personenbetreuung; siehe Anlage) oder Nachweis einer Ausbildung in diesem Bereich, welche sowohl qualitativ als auch quantitativ dem Fortbildungslehrgang für Lebens- und Sozialberater:innen für Stressmanagement und Burnout-Prävention entspricht.
- Bestätigung durch eine/n beim Fachverband eingetragene/n Supervisor:in oder Expert:in für Stressmanagement und Burn-out-Prävention (Einzelsupervision, mindestens 5 Einheiten) über die Supervision von 40 dokumentierten Beratungseinheiten im Bereich Stressmanagement und Burnout-Prävention (ab Fortbildungsbeginn) [...]
Folgende Kriterien gelten ab 2024:
- Nachweis über Abschluss der Fort-/Weiterbildung
- 250 Std./10 ECTS/86 Präsenzzeitstd. (analog)
- Die Zeitstunden (ECTS) umfassen den erforderlichen Workload (analoger Präsenzunterricht, Vor- und Nachbearbeitung, Selbststudium und Prüfungsvorbereitung). Fort-/Weiterbildung darf keine berufsfremden Inhalte aufweisen.
- Einzelsupervisionsnachweis inkl. Bestätigung der 40 supervidierten Beratungseinheiten
- 5 Einzelsupervisionseinheiten bei einem/einer beim Fachverband eingetragenen Expert:in (SB/SU) über die o.a. Praxis
Quelle: https://firmen.wko.at/suche_le... / vom 27.12.2023