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Zertifikate > Spezialisierung Klinische Neuropsychologie gem. § 29 Abs. 5 PG 2013


Spezialisierung Klinische Neuropsychologie gem. § 29 Abs. 5 PG 2013
BMSGPK Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz


Beschreibung des Zertifikats

"[...] Darin wird festgehalten, dass der Berufsbezeichnung „Gesundheitspsychologin“ oder
„Gesundheitspsychologe“ bzw. „Klinische Psychologin“ oder „Klinischer Psychologe“ bis zu
höchstens vier Hinweise auf Spezialisierungen in Klammer angefügt werden dürfen, wenn
nach Erlangung der Berufsberechtigung entsprechend psychologisch wissenschaftlich
begründete Kenntnisse sowie Fertigkeiten in einem schwerpunktspezifischen
Arbeitsbereich nachgewiesen werden können, die insbesondere im Rahmen einer
mehrjährigen beruflichen schwerpunktspezifischen Tätigkeit und eines zumindest 120
Einheiten umfassenden Weiterbildungscurriculums erworben wurden. [...]"

Quelle: https://www.sozialministerium.... / vom 04.02.2025

Anbieter dieses Zertifikats

BMSGPK
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
www.sozialministerium.at

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