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Studie: Situation begleiteter Kinderflüchtlinge und ihrer Familien

Wien (OTS) - UNICEF Österreich und die asylkoordination österreich präsentierten heute ihre gemeinsame Studie DREIMAL IN DER WOCHE WEINEN, VIERMAL IN DER WOCHE GLÜCKLICH SEIN. Zur kinderrechtlichen Situation begleiteter Kinderflüchtlinge und ihrer Familien. Begleitete Kinderflüchtlinge werden in Österreich statistisch nur als Teil der Gesamtmenge der Asylsuchenden gesehen – anonym und ohne spezielle Bedürfnisse. Die vorliegende Studie nimmt erstmals diese bislang kaum beachteten Kinder in den Fokus und macht ihre Stimmen hörbar.

Heute präsentierten UNICEF Österreich und die asylkoordination österreich diese Studie im Presseclub Concordia. Neben der Zusammenfassung durch die drei Autorinnen Andrea Fritsche (UNICEF Österreich), Katharina Glawischnig (asylkoordination österreich) und Lisa Wolfsegger (asylkoordination österreich) kommentierten auch ExpertInnen aus der Praxis (Psychotherapie, Sozialberatung und Schule) das Studienergebnis. Kinderflüchtlinge und ihre Familien sind zwar mit den selben Herausforderungen wie andere Flüchtlinge konfrontiert: Armutsgefährdung, Exklusion, sozioökonomische und soziale Benachteiligung. Spezifisch für begleitete Kinderflüchtlinge und ihre Familien sind allerdings Probleme mit Bildung und Gesundheit so wie die sehr belastende Verantwortung, die Kinder in den Flüchtlingsfamilien übernehmen müssen (Stichwort: Parentifizierung). Das Kindeswohl steht bei Betreuung und Asylverfahren, trotz erkennbarer Bemühungen, nicht immer im Mittelpunkt. Insofern wurden klare Defizite in der Umsetzung der Kinderrechtskonvention sichtbar.

Anonym und ohne spezielle Bedürfnisse

Großteil der Kinderflüchtlinge kommt mit ihren Familien

Aufmerksamkeit bekamen bisher medial nur Einzelschicksale von begleiteten Kinderflüchtlingen. Die präsentierte Studie stellt einen systematischen, analytisch fundierten Blick auf begleitete Kinderflüchtlinge und ihre Familien ...
Quelle: OTS0056, 9. Okt. 2019, 10:11

Im Gemeinderatsausschuss wurden Förderungen für Wiener Frauenvereine beschlossen

Wien (OTS/SPW-K) - Im Gemeinderatsausschuss für Soziales, Gesundheit und Frauen wurden am 8. Jänner weitere wichtige Förderungen an Wiener Frauenvereine beschlossen. „Damit unterstützt die Stadt Wien Frauen in prekären Situationen. Gerade diejenigen, die von Gewalt oder wirtschaftlicher Unsicherheit betroffen sind, drohen ohne Hilfe an den Rand der Gesellschaft zu rücken. Ihnen müssen wir die Hand reichen“, sagt Gemeinderätin Tanja Wehsely (SPÖ).

Sechs Vereine erhalten dreijährige Verträge von 2018 bis 2020, die ein hohes Maß an Planungssicherheit und Absicherung mit sich bringen. Die geförderten Vereine decken eine große Bandbreite an wichtigen Themen und Zielgruppen ab: frauen- und mädchenspezifische Beratung, migrantinnenspezifische Beratung, Gewaltprävention, rechtliche Unterstützung, Bildungsarbeit und Erwachsenenbildung, Gesundheitsberatung und Berufsberatung sowie Beratung für Sexarbeiterinnen.

Mehr Informationen zu den geförderten Vereinen

„Frauen beraten Frauen“ ist Wiens größter Frauenberatungsverein und bietet den Wienerinnen seit 37 Jahren psychosoziale und rechtliche Beratung. Als eine der wenigen Stellen in Wien, die kostenlose Rechtsberatung für Frauen anbietet, leistet der Verein einen wichtigen Beitrag dazu, den Zugang von Frauen zum Recht zu ermöglichen, die sich keinen Anwalt leisten können.

„abz Austria“ ist für Berufsberatung und das Empowerment von Frauen zuständig. In dem von der MA 57 geförderten Bereich ABZ*Beratung für Frauen 12 werden ausschließlich Frauen ohne AMS-Meldung beraten. Im Unterschied dazu berät das durch das AMS geförderte „ABZ*Frauenberufszentrum Wien“ seit seiner Gründung im Jahr 2013 Frauen, die beim AMS gemeldet sind.

Die Beratungsstelle „TAMAR, Beratungsstelle für misshandelte und sexuell missbrauchte Frauen, Mädchen und Kinder“ wurde 1989 gegründet und besteht seit 1991 als gemeinnütziger Verein. Die Hauptzielgruppe sind Mädchen die von sexualisierter Gewalt betroffen sind bzw. ...
Quelle: OTS0109, 9. Jan. 2018, 14:30


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