Zertifizierungskriterien
- ÖAP-Diplom für das Curriculum "Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie"
- Nachweis über mindestens 2 Jahre einschlägige Praxis in Vollzeittätigkeit (dies entspricht 3760 Stunden) im Fachgebiet Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie
Als Qualifikationsnachweise für die Praxis gelten:
- Dienstgeberbestätigung/Arbeitsbestätigungen
- Werkverträge/Honorarnoten
- Einzel-/Gruppensupervision (anteilsmäßige Anrechnung max. 5%)
- Facheinschlägige praxisbegleitende Intervision (anteilsmäßige Anrechnung max. 5%)
Bereits besuchte, dem Curriculumsprogramm entsprechende Seminare aus dem bisherigen Fortbildungsprogramm der ÖAP beziehungsweise dem gleichzuhaltende Seminare im Bereich Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie können rückwirkend bis ins Jahr 2007 angerechnet werden.
Die Qualifikation scheint auch im Psychnet-Eintrag des BÖP-Mitglieds auf, sofern das Mitglied einen solchen angelegt hat.
Ab dem Zeitpunkt der Eintragung ist eine jährliche Weiterbildung im kinder-, jugend und familienpsychologischen Bereich im Ausmaß von 16 Einheiten zu absolvieren, um in der Liste zu verbleiben. Davon können maximal 8 Einheiten auch in Form von Intervision oder Supervision stattfinden.
Das BÖP-Zertifikat "Weiterbildung Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie" kann als Nachweis für die Eintragung von Spezialisierungen (gem. PG 2013, § 29 (5)) in die Berufsliste des BMGF herangezogen werden [...]"
Quelle: https://www.boep.or.at/service... / vom 11.05.2017